(1) Dem Bogenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Bögen für Streichinstrumente, insbesondere Violinen-, Bratschen-, Cello-, Baß- und Gambenbögen.
(2) Dem Bogenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der Bögen für Streichinstrumente, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere der Holzarten, - 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Artenschutzes, - 4.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, - 5.
Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde, insbesondere der Bogenbauschulen, - 6.
Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie, - 7.
Kenntnisse der Gewichtsverteilung, Spannung und Elastizität von Bögen, - 8.
Kenntnisse der Stricharten von Bögen, - 9.
Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Bögen, - 10.
Kenntnisse der Arten und Eigenschaften von Streichinstrumenten und den zugeordneten Bögen, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Normen und Maße, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissionsschutzes, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 14.
Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen, - 15.
Vierteln und Spalten der Hölzer sowie Zuschneiden der Bretter und Stangen, - 16.
Bearbeiten von Holz, insbesondere Spalten, Sägen, Drehen, Hobeln, Feilen, Bohren, Stechen, Schleifen und Krätzen, - 17.
Aushobeln der rohen Bogenstangen sowie Aussägen des Kopfes, - 18.
Biegen, Ankanten und Hobeln der Stangen, - 19.
Ausformen des Kopfes, insbesondere durch Schnitzen und Feilen, - 20.
Anfertigen von Rohstöckchen, insbesondere durch Spalten, Sägen, Stechen und Raspeln von Ebenholz, - 21.
Bearbeiten von Edelmetallen, insbesondere Sägen, Walzen, Feilen, Stanzen, Stiften und Löten, - 22.
Montieren der Metall- und Perlmutterteile zum Frosch, - 23.
Ausformen des Frosches, - 24.
Anfertigen des Beinchens, - 25.
Aufpassen und Zusammensetzen von Stange, Frosch und Beinchen, - 26.
Sortieren, Binden und Einziehen von Haaren, - 27.
Kontrollieren und Korrigieren des Bogens, - 28.
manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Beizen, Ölen und Polieren, - 29.
Anbringen der Bewicklung, - 30.
Pflegen und Instandhalten von Bögen, - 31.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.