BPersVWO - Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- Erster Teil
Wahl des Personalrates
- Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 BPersVWO - Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2 BPersVWO - Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 3 BPersVWO - Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 BPersVWO - Vorabstimmungen
- § 5 BPersVWO - Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 BPersVWO - Wahlausschreiben
- § 7 BPersVWO - Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 BPersVWO - Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 BPersVWO - Sonstige Erfordernisse
- § 10 BPersVWO - Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 11 BPersVWO - Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12 BPersVWO - Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 BPersVWO - Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 14 BPersVWO - Sitzungsniederschriften
- § 15 BPersVWO - Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 16 BPersVWO - Wahlhandlung
- § 17 BPersVWO - Schriftliche Stimmabgabe
- § 18 BPersVWO - Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 BPersVWO - Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20 BPersVWO - Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 BPersVWO - Wahlniederschrift
- § 22 BPersVWO - Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 BPersVWO - Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 24 BPersVWO - Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
- Erster Unterabschnitt
Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- Vierter Abschnitt
Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
- Erster Abschnitt
- Zweiter Teil
Wahl des Bezirkspersonalrates
- § 32 BPersVWO - Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- § 33 BPersVWO - Leitung der Wahl
- § 34 BPersVWO - Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 35 BPersVWO - Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 36 BPersVWO - Gleichzeitige Wahl
- § 37 BPersVWO - Wahlausschreiben
- § 38 BPersVWO - Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
- § 39 BPersVWO - Sitzungsniederschriften
- § 40 BPersVWO - Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 41 BPersVWO - Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Dritter Teil
Wahl des Hauptpersonalrates
- Vierter Teil
Wahl des Gesamtpersonalrates
- Fünfter Teil
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Sechster Teil
Besondere Verwaltungszweige
- § 48 BPersVWO - (weggefallen)
- § 49 BPersVWO - Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
- § 49a BPersVWO
- § 50 BPersVWO - Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
- § 51 BPersVWO - Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
- Siebter Teil
Schlußvorschriften