Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
- 1.
die Höhe der Umlagen und Beiträge; - 2.
den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen; - 3.
die Entlastung des Vorstands; - 4.
die Änderung der Satzung; - 5.
den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband; - 6.
die Auflösung des Forstbetriebsverbands; - 7.
die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
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