§ 10 COV19WahlBewAufstV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt sechs Wochen nach der Feststellung nach § 9 Satz 1 außer Kraft, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2021.