Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung, - 2.
Umweltschutz, - 3.
Ausführen von Hygienemaßnahmen, - 4.
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, - 5.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, - 6.
Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen, - 7.
Kontrollieren der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen, - 8.
Herstellen von Halbfabrikaten, - 9.
Herstellen von Spirituosen, - 10.
Lagern der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen, - 11.
Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen, - 12.
Abfüllen von Spirituosen.