Maße in Millimetern |
für Fahrzeuge, die nicht im grenzüberschreitenden Verkehr
eingesetzt werden
Bild 1
* Zulässige Höhe für Fahrzeugteile, aus denen Dampf ausströmen kann | Unterer Teil der Bezugslinie Siehe Bilder 2 und 3 |
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge
Bezugslinie für die unteren Teile der Fahrzeuge, die nicht über Gleise fahren dürfen, deren Einrichtungen nach der Grenzlinie für feste Anlagen gemäß Anlage 1 Bild 2 Buchstabe b bemessen sind (Ablaufberge, Rangiereinrichtungen).
Anwälte zum EBO
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
32953 Orlando
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao
Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris