Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; - 2.
eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung; - 3.
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; - 4.
gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen; - 5.
gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen; - 6.
Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.
Anwälte zum EBPG

Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris

RA Frau Jana Kern
2000 Antwerpen
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
47533 Kleve