Die Bundesnetzagentur schließt Gebote für Biomasseanlagen von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn sie für eine in dem Gebot angegebene Biomasseanlage bereits einen Zuschlag nach diesem Gesetz oder der KWK-Ausschreibungsverordnung erteilt hat, der zum Gebotstermin nicht entwertet worden ist.
Anwälte zum EEG 2014

RA Frau Jana Kern
2000 Antwerpen

Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
47533 Kleve