EinhV - Einheitenverordnung
- § 1 EinhV - Gesetzliche Einheiten
- § 2 EinhV - Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen
- § 3 EinhV - Zusätzliche Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten
- § 4 EinhV - Bezugsquelle und Niederlegung der DIN-Normen
- § 5 EinhV - Bußgeldvorschriften
- § 6 EinhV - Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
- Anlage 1 EinhV - (zu § 1)Gesetzliche Einheiten mit besonderem Namen
- Anlage 2 EinhV - (zu § 1) Vorsätze und Vorsatzzeichen zur Bezeichnung von dezimalen Vielfachen und Teilen von Einheiten