EinSiG - Einlagensicherungsgesetz
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Entschädigung der Einleger
- Kapitel 1Entschädigungsanspruch
- Kapitel 2Eintritt des Entschädigungsfalls
- Kapitel 3Entschädigungsverfahren
- § 12 EinSiG - Unterrichtung der Einleger über den Eintritt des Entschädigungsfalls
- § 13 EinSiG - Im Entschädigungsverfahren zu verwendende Sprachen
- § 14 EinSiG - Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche
- § 15 EinSiG - Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung
- § 16 EinSiG - Forderungsübergang bei Entschädigung
- Teil 3Einlagensicherungssysteme
- Kapitel 1Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme und Verwendung ihrer Mittel
- Kapitel 2Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
- Abschnitt 1Errichtung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen; Zuordnung der CRR-Kreditinstitute
- § 22 EinSiG - Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
- § 23 EinSiG - Verordnungsermächtigung
- § 24 EinSiG - Zuordnung der CRR-Kreditinstitute zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
- § 25 EinSiG - Rechtsfolgen bei Wechsel der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
- § 25a EinSiG - Verordnungsermächtigung zur Aufhebung der Beleihung und zur Rückgängigmachung der Errichtung
- Abschnitt 2Beitragspflicht; Deckung des Mittelbedarfs durch Beiträge und Zahlungen
- § 26 EinSiG - Pflicht zur Leistung von Jahresbeiträgen und einmaligen Zahlungen
- § 27 EinSiG - Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen
- § 28 EinSiG - Feststellung des Mittelbedarfs im Entschädigungsfall
- § 29 EinSiG - Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge
- § 30 EinSiG - Deckung des Mittelbedarfs durch Kredit; Sonderzahlungen
- § 31 EinSiG - Berichtspflicht; Erstattung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen; Rückflüsse aus Insolvenzverfahren
- § 32 EinSiG - Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung
- § 32a EinSiG - Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung
- § 33 EinSiG - Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3Prüfung der CRR-Kreditinstitute durch gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
- § 34 EinSiG - Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute
- § 35 EinSiG - Prüfung der CRR-Kreditinstitute
- § 36 EinSiG - Durchführung der Prüfung
- § 37 EinSiG - Bericht über das Ergebnis der Prüfung
- § 38 EinSiG - Kosten der Prüfung; Kosten des Entschädigungsverfahrens
- § 39 EinSiG - Pflicht der CRR-Kreditinstitute zur Berichterstattung über Mängelbeseitigung
- § 40 EinSiG - Unterrichtung der Bundesanstalt
- Abschnitt 4Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung und Verwaltungsverfahren
- Abschnitt 1Errichtung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen; Zuordnung der CRR-Kreditinstitute
- Kapitel 3Als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
- Abschnitt 1Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme und laufende Pflichten
- Abschnitt 2Mindestanforderungen an die Satzung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
- Abschnitt 3Stützungsmaßnahmen durch anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
- Kapitel 4Aufsicht und Prüfungsrechte
- Kapitel 5Zusammenarbeit mit anderen Einlagensicherungssystemen
- § 56 EinSiG - Zweigniederlassungen von inländischen CRR-Kreditinstituten in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 57 EinSiG - Zweigniederlassungen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 58 EinSiG - Beitragszahlung bei Übertragung von Tätigkeiten eines CRR-Kreditinstituts
- § 59 EinSiG - Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland
- Kapitel 6Bußgeldvorschriften
- Teil 4Institutsbezogene Sicherungssysteme und Einlagensicherungssysteme ohne Anerkennung
- Teil 5Schlussvorschriften