(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, - 2.
Kundinnen und Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch und wirtschaftliche Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie technische Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen, - 3.
sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie - 4.
mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Elektrotechniker-Handwerk zu berücksichtigen.
(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.