Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie
- 1.
zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und - 2.
im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten.
Beamte und Soldaten erhalten eine monatliche Zulage, wenn sie