FahrlAusbV - Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
- § 1 FahrlAusbV - Ort und Ablauf der Ausbildung
- § 2 FahrlAusbV - Fahrlehrerausbildungsstätte
- § 3 FahrlAusbV - Ausbildungsfahrschule
- § 4 FahrlAusbV - Einweisungsseminar
- § 5 FahrlAusbV - Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 FahrlAusbV - (zu § 2 Absatz 1)Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
- Anlage 2 FahrlAusbV - (zu § 3 Absatz 1)Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung
- Anlage 3 FahrlAusbV - (zu § 3 Absatz 1)Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
- Anlage 4 FahrlAusbV - (zu § 4)Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen