Diese Verordnung regelt
- 1.
die Erhebung von Daten durch Dritte, - 2.
die Übermittlung der erhobenen Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern sowie - 3.
die Weiterleitung der übermittelten Daten an die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika