Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen, - 6.
Betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Qualitätsmanagement, - 8.
Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, - 9.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 10.
Messen und Prüfen, Endkontrolle, - 11.
Grundlagen der Metallbearbeitung, - 12.
Fügen, - 13.
Reinigen von optischen Bauelementen und Baugruppen, - 14.
Herstellen von plan- und rundoptischen Bauelementen, - 15.
Oberflächenveredelung, - 16.
Montieren und Justieren von optischen und feinmechanischen Bauteilen zu Baugruppen, - 17.
Bedienen der Produktionsanlagen, Überwachen des Produktionsablaufes, - 18.
Aufbauen und Prüfen von pneumatischen Steuerungen, - 19.
Herstellen von Einzel- und Serienteilen, - 20.
Kundenorientiertes Handeln.