(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Aquakultur und Binnenfischerei oder - b)
Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei,
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum, - 2.
Fischfang und fischereiliche Erzeugung, - 3.
Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz, - 4.
Witterungs- und Umweltverhältnisse, - 5.
Ausrüstung, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen, - 6.
Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte, - 7.
betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen, - 8.
qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz sowie - 9.
Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei sind:
- 1.
Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern, - 2.
Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen, - 3.
Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen, - 4.
Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten, - 5.
Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen sowie - 6.
fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei sind:
- 1.
Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung, - 2.
Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten, - 3.
Sicherheit und Verhalten an Bord sowie - 4.
Navigation und Wetterwarndienst.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz sowie - 5.
Naturschutz, ökologische Zusammenhänge und Nachhaltigkeit.