(1) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Herstellung von Stempeln, insbesondere aus Gummi und Fotopolymeren, sowie von Flexklischees, Auswaschreliefdruckplatten und Drucktypen aus Gummi und anderen flexiblen Werkstoffen, - 2.
Zusammenbau und Instandsetzung von Stempeln.
(2) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der verschiedenen Maßsysteme für die Satzherstellung sowie der Schriftarten, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen, Anlagen und Systeme der Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung, - 3.
Kenntnisse der chemischen Funktionen und Reaktionen der Entwickler und Zusatzlösungen, - 4.
Kenntnisse der setztechnischen und typografischen Grundregeln, Entwurfstechniken und Gestaltungsgrundsätze, - 5.
Kenntnisse der Kopiervorlagen nach Arten, Herstellungsmethoden und Qualitäten, - 6.
Kenntnisse der verschiedenen Verfahren der Stempel- und Druckplattenherstellung, - 7.
Kenntnisse des Vulkanisierungsprozesses, - 8.
Kenntnisse der Nachbearbeitung der Druckplatten, - 9.
Kenntnisse der Orthographie, des Korrekturlesens und der Korrekturzeichen, - 10.
Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüfmethoden sowie der Meß- und Prüfgeräte, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Richtlinien und Regeln der Technik, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Chemie und Physik, - 13.
Kenntnisse der Materialien für die Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung, - 14.
Kenntnisse über Stempelfarben, Flexodruckfarben, Lösemittel, Stempelwaren und Stempelzubehör, - 15.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung, - 16.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung, - 17.
Kenntnisse der Qualitätssicherung und -kontrolle, - 18.
Beurteilen von Bild- und Textvorlagen sowie Festlegen von Verfahrenswegen zum Herstellen von Gummistempeln, Fotopolymerstempeln, Signier-, Bänder- und Räderstempeln mit Druckelementen aus Gummi und Kunststoffen, - 19.
Berechnen des Satzumfanges, - 20.
Festlegen von Satzanweisungen, Kodierungen und Satzparametern sowie von Geräten, Maschinen und Materialien, - 21.
Prüfen von Zwischenprodukten und Arbeitsergebnissen sowie Anwenden von Korrekturverfahren, - 22.
Messen und Prüfen der Kopierfähigkeit von Vorlagen, der Relieftiefe von Stempel- und Druckplatten sowie der Qualität des Abdrucks, - 23.
Herstellen von Stempeln und Druckplatten in verschiedenen Satzarten, - 24.
Instandhalten der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen, - 25.
Zeichnen von Entwürfen, typografisches Gestalten von Texten, Signets, Schmucklinien und Stempelsatz, - 26.
Herstellen von Film- und Papiermontagen, - 27.
Herstellen von berufsbezogenen Reproarbeiten, - 28.
Ein- und Auskopieren von Schriften, Signets und Strichzeichnungen auf Papier oder Film, - 29.
Verarbeiten von Film- und Fotopapiermaterialien.