Der Ausbildungskurs setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen:
- 1.
Praktischer Teil Im praktischen Teil ist die korrekte Schnittführung nach § 2 Abs. 2 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung und die Verwiegung von Schlachtkörpern zu erläutern und die korrekte Anwendung der Klassifizierungssysteme und der in Deutschland zugelassenen Klassifizierungsgeräte und Klassifizierungsverfahren zu unterrichten. - 2.
Theoretischer Teil Im theoretischen Teil werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: - a)
fachspezifische Kenntnisse über - -
die Klassifizierungssysteme und die zugelassenen Klassifizierungsverfahren, - -
die Anwendung, Funktion und Kontrolle von Klassifizierungsgeräten, - -
die Schlachtkörperanatomie und die Schnittführung und - -
die Grundlagen der Schlachttechnologie,
- b)
die Struktur der Vieh- und Fleischbranche und die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen sowie - c)
die einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere - aa)
die europäischen und nationalen Bestimmungen über Handelsklassen und Preismeldungen für die jeweilige Tierart (Rinder-, Schweine- bzw. Schafschlachtkörper), - bb)
das Handelsklassengesetz, - cc)
das Fleischgesetz und seine Durchführungsverordnungen, - dd)
das Lebensmittelhygienerecht (Auszüge), - ee)
das Eichrecht (Auszüge), - ff)
die Viehverkehrsverordnung (Auszüge), - gg)
das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Auszüge), - hh)
die Bestimmungen über die Rindfleischetikettierung (Auszüge) und - ii)
das Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Auszüge).