Im Geltungsbereich dieses Gesetzes werden folgende Statistiken der öffentlichen Finanzwirtschaft und des Personals im öffentlichen Dienst als Bundesstatistiken durchgeführt:
- 1.
die Statistik der Ausgaben und Einnahmen, - 2.
die Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen, - 3.
die Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva, - 4.
die Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik), - 5.
die Statistik über die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik). - 6.
(weggefallen)