(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Der Kundenauftrag ist so zu gestalten, dass er modische Friseur- und Kosmetikdienstleistungen für einen besonderen Anlass zum Inhalt hat und folgende Elemente enthält:
- 1.
einen Haarschnitt, eine Haarfärbung und eine Frisur für eine Dame, - 2.
einen Haarschnitt mit Frisur für einen Herrn, - 3.
eine dekorative kosmetische Behandlung und eine Nageldesignarbeit für eine Dame.
(2) Der Prüfling bestimmt den in Absatz 1 genannten besonderen Anlass und erarbeitet einen Vorschlag für das Meisterprüfungsprojekt. Vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts hat er seinen Vorschlag, einschließlich einer Zeitplanung, dem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Das Damen- und das Herrenmodell für das Meisterprüfungsprojekt werden vom Prüfling gestellt.
(3) Das Meisterprüfungsprojekt nach Absatz 1 besteht aus:
- 1.
Entwurfs-, Planungs- und Berechnungsunterlagen, - 2.
Erstellen eines Angebots, - 3.
Ausführen der Arbeiten.