Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk (Oberfinanzbezirk) und Sitz der Oberfinanzdirektion, die ihnen jeweils untersteht.
Anwälte zum FVG 1971

Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
79650 Schopfheim

Rechtsanwalt Stefan Schroub
28209 Bremen

Rechtsanwalt Jörg von Freymann
16816 Neuruppin