Die Arbeitsverhältnisse nichtentsandter Beschäftigter, die nicht Deutsche sind, werden unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Auslandsvertretungen sowie des Rechts im Gastland nach der Ortsüblichkeit gestaltet. Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse werden angemessene soziale Bedingungen gewährleistet.
Anwälte zum GAD

Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn

Rechtsanwältin Ulrike Sprock , geb. Dorn
26676 Barßel

Rechtsanwalt Olaf Möhring
41179 Mönchengladbach