GastroAusbV - Gastronomieberufeausbildungsverordnung
- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
- § 1 GastroAusbV - Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 GastroAusbV - Dauer der Berufsausbildungen
- § 3 GastroAusbV - Begriffsbestimmungen
- § 4 GastroAusbV - Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 5 GastroAusbV - Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 6 GastroAusbV - Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 7 GastroAusbV - Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 8 GastroAusbV - Ausbildungsplan
- Abschnitt 2Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
- Unterabschnitt 1Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 2Abschlussprüfung
- § 12 GastroAusbV - Zeitpunkt
- § 13 GastroAusbV - Inhalt
- § 14 GastroAusbV - Prüfungsbereiche
- § 15 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Produktion und Service“
- § 16 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“
- § 17 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18 GastroAusbV - Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19 GastroAusbV - Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- § 20 GastroAusbV - Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 21 GastroAusbV - Inhalt des Teiles 1
- § 22 GastroAusbV - Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 23 GastroAusbV - Inhalt des Teiles 2
- § 24 GastroAusbV - Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 25 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“
- § 26 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
- § 27 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“
- § 28 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 29 GastroAusbV - Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 30 GastroAusbV - Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2Zusatzqualifikation Bar und Wein
- Unterabschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
- § 33 GastroAusbV - Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 34 GastroAusbV - Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- Abschnitt 4Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung
- § 35 GastroAusbV - Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 36 GastroAusbV - Inhalt des Teiles 1
- § 37 GastroAusbV - Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 38 GastroAusbV - Inhalt des Teiles 2
- § 39 GastroAusbV - Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 40 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“
- § 41 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“
- § 42 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“
- § 43 GastroAusbV - Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 44 GastroAusbV - Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 45 GastroAusbV - Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2Zusatzqualifikation Bar und Wein
- Unterabschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
- § 48 GastroAusbV - Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 49 GastroAusbV - Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Anlage 1 GastroAusbV - (zu § 4 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
- Anlage 2 GastroAusbV - (zu § 4 Absatz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Anlage 3 GastroAusbV - (zu § 4 Absatz 3)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Anlage 4 GastroAusbV - (zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2)Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein
- Unterabschnitt 1Abschlussprüfung