GastStG - Gaststaatgesetz
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Internationale Organisationen
- Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- § 6 GastStG - Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
- § 7 GastStG - Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
- § 8 GastStG - Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
- § 9 GastStG - Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
- § 10 GastStG - Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
- § 11 GastStG - Befreiung von direkten Steuern
- § 12 GastStG - Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
- § 13 GastStG - Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
- § 14 GastStG - Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
- § 15 GastStG - Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
- § 16 GastStG - Einreise, Aufenthaltstitel
- § 17 GastStG - Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
- § 18 GastStG - Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
- § 19 GastStG - Soziale Sicherheit
- § 20 GastStG - Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
- § 21 GastStG - Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
- § 22 GastStG - Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder
- § 23 GastStG - Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation
- Kapitel 3Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
- Teil 3Weitere internationale Einrichtungen
- Kapitel 1Internationale Institutionen
- Kapitel 2Quasizwischenstaatliche Organisationen
- Kapitel 3Sonstige internationale Einrichtungen
- Teil 4Internationale Nichtregierungsorganisationen
- Teil 5Schlussbestimmungen