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GeigbMstrV
Gesetze
GeigbMstrV - Geigenbauermeisterverordnung
1. Abschnitt
Berufsbild
§ 1 GeigbMstrV - Berufsbild
2. Abschnitt
Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung
§ 2 GeigbMstrV - Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)
§ 3 GeigbMstrV - Meisterprüfungsarbeit
§ 4 GeigbMstrV - Arbeitsprobe
§ 5 GeigbMstrV - Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
3. Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 6 GeigbMstrV - Übergangsvorschrift
§ 7 GeigbMstrV - Weitere Anforderungen
§ 8 GeigbMstrV - Inkrafttreten
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