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GetrAuVÜV
Gesetze
GetrAuVÜV - Getreide-Ausfuhr- und -Verarbeitungs-Überwachungsverordnung
I.
Allgemeines
§ 1 GetrAuVÜV - Anwendungsbereich
§ 2 GetrAuVÜV - Zuständigkeit
II.
Überwachung der Versendung und der Ausfuhr in unverändertem Zustand
§ 3 GetrAuVÜV - Grundsatz
§ 4 GetrAuVÜV - Überwachungsverfahren
§ 5 GetrAuVÜV - Probenahme und Untersuchung des Getreides
§ 6 GetrAuVÜV - Freigabe der Sicherheiten
III.
Überwachung der Verarbeitung
§ 7 GetrAuVÜV - Grundsatz
§ 8 GetrAuVÜV - Überwachung der Verarbeitung
(XXXX) §§ 9 und 10 GetrAuVÜV - (weggefallen)
§ 11 GetrAuVÜV - Ausfuhr und Versendung der Verarbeitungserzeugnisse
§ 12 GetrAuVÜV
§ 13 GetrAuVÜV - Freigabe der Sicherheit
IV.
Schlußbestimmungen
§ 14 GetrAuVÜV - Kosten
§ 15 GetrAuVÜV - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 16 GetrAuVÜV - Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 17 GetrAuVÜV - Muster, Vordrucke
§ 18 GetrAuVÜV - Ordnungswidrigkeiten
§ 19 GetrAuVÜV
Anlage 1 GetrAuVÜV
Anlage 2 GetrAuVÜV - (zu § 4 Abs. 3) Voraussetzungen für die Anerkennung von Umschlagsbetrieben bei der Ausfuhr von Getreide in unverarbeitetem Zustand
Anlage 3 GetrAuVÜV - (zu § 8 Abs. 4) Voraussetzungen für die Anerkennung von Verarbeitungsbetrieben
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