(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
- 1.
Leistungstest, - 2.
biographischer Fragebogen, - 3.
Persönlichkeitstest, - 4.
Simulationsaufgaben und - 5.
Aufsatz.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.