(1) Im Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Auftragsunterlagen zu prüfen und zu bewerten, - 2.
Kundengespräche vorzubereiten und auszuwerten, auch in englischer Sprache, - 3.
Produktionsplanungen durchzuführen, - 4.
Evaluationskonzepte zu entwickeln, - 5.
Gestaltungskonzepte für immersive Medienprodukte zu erstellen und zu visualisieren, - 6.
Interaktions- und Kollaborationskonzepte zu erstellen, - 7.
die Benutzerführung innerhalb von immersiven Medienprodukten an unterschiedliche Zielgruppen anzupassen und die Gestaltung dieser Medienprodukte für verschiedene Distributionswege zu beschreiben, - 8.
die Erstellung von Prototypen immersiver Medienprodukte zu beschreiben sowie Prototypen von immersiven Medienprodukten zu beurteilen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen, - 9.
medienrechtliche Vorschriften einzuhalten, - 10.
Kommunikationsformen und -regeln anzuwenden, - 11.
Aspekte der Benutzerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit sowie ethische Grundsätze bei der Gestaltung von immersiven Medien zu berücksichtigen und - 12.
die Aufbereitung immersiver Medienprodukte für die Distribution zu beschreiben.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.