In weiterem Umfang als die Prozessordnungen und dieses Gesetz es gestatten, darf die Tätigkeit der Gerichte von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten nicht abhängig gemacht werden.
Anwälte zum GKG 2004

Rechtsanwalt Shehbaz Khan
60329 Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Berthold Döß
65474 Bischofsheim

Rechtsanwältin Anneliese Quack
50354 Hürth