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Rechtsanwalt

Dietmar Luickhardt

LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt SL
LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt SL

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Internationales Recht
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Wir bieten Ortsübergreifende Beratungen via Telefon, Email, Zoom oder Skype an - Steuerberatung, Beratumg beim Immobilienerwerb, Erbschaft, Firmengründung in Spanien.
RF
von R. F. am 30.01.2024 um 08:30 Uhr
Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht

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Rechtsanwalt für spanisches und deutsches Recht


Herr Rechtsanwalt Luickhardt ist sowohl in Deutschland (Bodenseeraum) als auch in Spanien (Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca) tätig und kann Sie neben dem spanischen Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso im Erbrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht sowie im Zivilrecht vertreten. 

Herr D. Luickhardt ist deutscher und spanischer Rechtsanwalt und in beiden Ländern ordentlich zugelassen (Deutschland - Rechtsanwaltskammer Tübingen, Spanien - Rechtsanwaltskammer Santa Cruz de Tenerife).

Mit einem Master Studiengang in spanischem Steuerrecht an der Universität von Madrid hat sich Herr Luickhardt auch als spanischer Steuerberater qualifiziert.

Die berufliche Laufbahn begann 1998 in einem Start Up Unternehmen in Puerto de la Cruz, Teneriffa, danach hatte Herr RA D. Luickhardt eine Kanzlei in Icod de los Vinos (Teneriffa) gegründet, eine eigene Anwaltskanzlei im Bodenseeraum (Tettnang) und ist als Sozius in die Rechtsanwaltskanzlei des Herrn Daniel Cano Revilla in Madrid aufgenommen worden.

Daraus entstand das Kompetenzzentrum im Süden von Teneriffa im spanischen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, spanischen Immobilienrecht und deutschem und spanischem Erbrecht in Kooperation mit einem Notar sowie weiteren Rechtsanwälten. 

Darüber hinaus hat die Kanzlei mehrere Zweigstellen in Spanien und Deutschland (Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca, Tettnang) und mehrere Kooperationspartner im Raum Berlin und Hannover.

Herr Rechtsanwalt Luickhardt bietet mit seinem Anwaltsteam sowie Betriebswirten und Ökonomen ein internationales Kompetenzwissen an, das Ihnen juristische Lösungen anbietet und dem Mandanten auch die tägliche Verwaltungspraxis in Spanien erleichtert, da in der Kanzlei von Legalium auch eine Abteilung für Behördengänge existiert. 

Die Kanzlei Legalium wird in folgenden Bereichen im spanischen Recht für Sie tätig:

  • Vollabwicklung Immobilienkauf Spanien
  • Immobilien Maklerservice in Spanien
  • Erbschaftsabwicklung in Spanien
  • Firmengründung in Spanien mit anschließendem Steuerberater- und Buchhaltungsservice
  • Gerichtsvertretung in ganz Spanien, insbesondere auf Teneriffa, Gran Canaria, Madrid, Barcelona
  • Prozessgebiete: Immobilienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Forderungseinziehung, Vollstreckung

Erbrecht Spanien

Wenn Sie in Spanien geerbt haben, sollten Sie sich an Rechtsanwalt Luickhardt wenden. Er vermittelt Ihnen verständlich die Besonderheiten des spanischen Erbrechts sowie der Erbschaftssteuer und erledigt für Sie die komplette Abwicklung Ihrer spanischen Erbschaft.

Grundstücksrecht und Immobilienrecht Spanien

Sie möchten eine Immobilie in Spanien erwerben? Rechtsanwalt Luickhardt vertritt Sie beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf in Spanien. Ihr Kaufvertrag wird von ihm einer gründlichen juristischen Prüfung unterzogen. 

Darüber hinaus klärt er Sie über einzelne Vertragsklauseln, die Gewährleistung und versteckte Mängel auf und informiert Sie über Ihre Steuerpflichten nach dem Verkauf/Kauf sowie die Besonderheiten beim Immobilienkauf in den einzelnen spanischen Regionen.Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Firmengründung Spanien

Bei einer Firmengründung in Spanien ist juristische Begleitung in jedem Fall empfehlenswert. Wollen Sie eine spanische SL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen, übernimmt Rechtsanwalt und Steuerberater Luickhardt die Beantragung einer persönlichen Steuernummer (NIE), die Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde sowie die Eintragung beim spanischen Handelsregister. 

Nach der Gründung bietet er Ihnen eine langfristige Betreuung als Steuerberater und Rechtsanwalt in sämtlichen Rechtsfragen, die Ihr Unternehmen betreffen. Darüber hinaus überprüft er Franchiseverträge und klärt Sie über die Verjährungsproblematik von Verträgen in Spanien auf. 

Für die Erstellung von Investment- und Beteiligungsverträgen können Sie auf seine hohe Fachkompetenz vertrauen. Ebenso vertritt er Sie bei Streitigkeiten vor Handelsgerichten und Finanzgerichten. Auf seine effiziente Verteidigung in außergerichtlichen Verfahren, vor den spanischen Prozessgerichten, bei Schiedsgerichtsstreitigkeiten sowie im internationalen Rechtsverkehr können Sie sich immer verlassen.

Internationales Recht

Durch seine Zulassung als Rechtsanwalt sowohl in Deutschland als auch in Spanien kann Sie Rechtsanwalt Luickhardt bei grenzüberschreitenden internationalen Angelegenheiten kompetent beraten und vertreten. 

Steuerrecht

Als Steuerberater in Spanien garantiert Ihnen Rechtsanwalt Luickhardt eine fundierte Beratung im spanischen Steuerrecht. Firmen können ihn mit der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Bilanzerstellung, dem Jahresabschluss sowie der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung beauftragen.

Er gibt Auskunft zu Steuersparmodellen und zum elektronischen Briefkasten und beantwortet Ihre Fragen zur deutsch-spanischen Doppelbesteuerung. 

Sein Schwerpunkt liegt dabei auf ZEC Unternehmungen auf den Kanarischen Inseln.

Für Privatpersonen erledigt er die Einkommenssteuererklärung IRPF ebenso wie die Steuererklärung für Immobilieneigentümer, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben.

Verwaltungsrecht und Zivilrecht

Rechtsanwalt Luickhardt vertritt Sie bei Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Spanien, auf den Balearen und Kanarischen Inseln sowie in den Autonomen Regionen vor den obersten spanischen Verwaltungsgerichtshöfen. 

Themen der Klagen können Genehmigungsverfahren wie bspw. Eröffnungslizenzen für Gaststätten und andere Unternehmen oder auch Lärmbelastungen durch Flugverkehr sein. 

In letzterem Fall setzt er Ihre Rechte auf Schadensersatz wegen Fluglärm durch oder legt Rechtsmittel gegen entsprechende Bußgelder ein. Darüber hinaus macht er bei Flugverspätungen, Personenschäden und Sachschäden Ihren Anspruch auf Entschädigung außergerichtlich und gerichtlich geltend.

Kontakt

Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Luickhardt, indem Sie ihn telefonisch oder über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de kontaktieren. 

Die kostenpflichtige Einzelberatung durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater wird durch die Texte nicht ersetzt.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze

Die Kanzlei auf Teneriffa liegt gegenüber dem Gerichtsgebäude in den Räumlichkeiten des Centro Comercial Parque Santiago VI und ist über die Bushaltestelle „Chayofita" mit den Linien 418, 447, 470, 477 und 483 gut zu erreichen. Ausreichend Parkplätze stehen vor der Kanzlei zur Verfügung. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.legalium.de // www.immobilienrecht-spanien.de // www.anwalt-spanien.com und www.erbschaftspanien.com

Dietmar Luickhardt ist gelistet in Rechtsanwälte Arona und Rechtsanwälte Spanien.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Slowakisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Spanisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutsch-spanische Juristenvereinigung

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