(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Glaser-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
(2) Als Situationsaufgabe sind vier der folgenden Arbeiten auszuführen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts sind:
- 1.
Materialien für eine Reparaturverglasung auftragsbezogen auswählen, Auswahl begründen und Reparatur ausführen, - 2.
Glas in Fläche und Kante bearbeiten oder eine mehrteilige Glaskonstruktion anfertigen, - 3.
eine Tür aus Einscheiben-Sicherheitsglas einbauen, Schließer setzen und Beschläge anbringen oder eine Störung an einer Ganzglas-Türanlage beheben, - 4.
eine Kunstverglasung anfertigen oder eine Fläche aus Glas oder glasverwandten Stoffen durch Veredelungstechniken gestalten, - 5.
eine Fenster-, Haustür- oder Fassadenkonstruktion unter Berücksichtigung von Befestigungstechniken und Sicherheitsanforderungen montieren oder nachrüsten, - 6.
eine funktionelle Einrahmung mit Passepartout und Verglasung herstellen und Füllung einarbeiten, - 7.
eine Fahrzeugverglasung durchführen.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe ist die Summe der Einzelbewertungen für die vier ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2, für die das arithmetische Mittel gebildet wird.