(1) Dem Glasveredler-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Veredlung und Gestaltung von Flachglas, Hohlglas und glasähnlichen Stoffen durch Bearbeiten der Kanten, Ränder, Flächen und Formen, - 2.
Herstellung, Einbau, Instandsetzung von Verglasungen, Ganzglaskonstruktionen und Glasintarsien, - 3.
Herstellung und Montage von Spiegeln, - 4.
Rüsten, Betreiben, Überwachen und Warten von Fertigungsanlagen der Glasveredlung, der Verbundsicherheits- und Isolierglasherstellung.
(2) Dem Glasveredler-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der technischen Richtlinien und berufsbezogenen Normen des Glasveredler-Handwerks, - 2.
Kenntnisse über Stilkunde und über Gestaltung, - 3.
Kenntnisse der Glasarten und Glaserzeugnisse, der Werk- und Hilfsstoffe, der Halb- und Fertigfabrikate sowie der glasähnlichen Stoffe, - 4.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, der Entsorgung sowie der rationellen Energieverwendung, - 5.
Kenntnisse der Veredlungs- und Fertigungstechniken, - 6.
Anfertigen und Lesen von Fertigungszeichnungen, - 7.
Zuschneiden, Trennen und Bohren von Glaserzeugnissen, - 8.
Übertragen von Vorlagen sowie Markieren, Einteilen und Anzeichnen von Glas, - 9.
Spannen, Profilieren und Abziehen von Schleifkörpern, - 10.
Vorreißen, Schlichten, Feinmachen, Polieren, Mattieren und Schattieren von Glas, - 11.
Einschleifen von Keilen, Kugeln, Oliven, Rillen, Walzen, Ecken, Flächen sowie Facettieren und Polieren, - 12.
Formveränderungs- oder Ausbruchschleifen, - 13.
Gravieren, insbesondere Schneiden, Rutschen und Tiefgravieren sowie Ausführen von Hochschnittarbeiten, - 14.
Bedrucken, Abdecken und Ausschneiden von Werkstücken, - 15.
Strahlmattieren in Stufen und Strukturen sowie Eisblumieren, - 16.
Ansetzen von Matt- und Säurebädern, Ätzen in Tönen, Stufen und Strukturen, - 17.
Malen, Drucken, Spritzen von Farben sowie Härten und Einbrennen, - 18.
Belegen von Spiegeln, Visitieren, Vorwaschen, Beschichten und Schützen der Beläge, - 19.
Einsetzen, Befestigen und Abdichten von Glas und glasähnlichen Stoffen, - 20.
Verbinden von Teilen aus Glas oder glasähnlichen Stoffen durch Sprossen, Beschläge oder Glasverbindungsmittel auf chemischer Basis, - 21.
Verbinden von Glas zu Isolier- und Verbundglas-Einheiten sowie Vorspannen von Glas, - 22.
Verformen, Biegen und Schmelzen von Glas und glasähnlichen Stoffen, - 23.
Montieren, Befestigen, Kleben, Einbauen und Instandsetzen von Glaserzeugnissen und Fertigteilen, - 24.
Lagern, Verpacken und Transportieren, - 25.
Warten und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Einrichtungen, - 26.
Rüsten, Betreiben, Überwachen und Warten von Fertigungsanlagen und Automaten.