(1) Im mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere geprüft:
- 1.
die kognitiven Fähigkeiten, - 2.
das Vorhandensein eines technischen Grundverständnisses und - 3.
die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation und der sozialen Kompetenz.
(2) Der mündliche Teil besteht aus einem halbstrukturierten Interview.
(3) Zusätzlich zu dem halbstrukturierten Interview nach Absatz 2 können höchstens zwei weitere Auswahlinstrumente angewendet werden. Weitere Auswahlinstrumente können sein:
- 1.
ein Referat, - 2.
eine Präsentation, - 3.
eine Gruppenaufgabe oder - 4.
eine Gruppendiskussion.