Art 1 GrÄndStVtr BW/HE

(1) Das Land Baden-Württemberg tritt an das Land Hessen das Gebiet des Ortsteils Rennhof der Stadt Hemsbach, Rhein-Neckar-Kreis, ab. Im einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Flurstücke der Gemarkung Hemsbach: Nr. 4373/6, 4373/7, 4510 bis 4515, 4515/1, 4516 bis 4529, 4529/1 und 4530 bis 4547.

(2) Der bisherige und der neue Verlauf der Landesgrenze und das abgetretene Gebiet sind aus der Anlage zu diesem Staatsvertrag ersichtlich.

(3) Das Land Hessen gliedert das abgetretene Gebiet in die Stadt Lampertheim, Landkreis Bergstraße, ein.