Behandelt werden im Wesentlichen:
- 1.
im Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen: - a)
wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten, - b)
Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,
- 2.
im Fachgebiet Luft- und Raumfahrtwesen: - a)
militärische Fluggeräte, - b)
Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,
- 3.
im Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau: - a)
Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen, - b)
schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei dem Entstehungsgang und bei der Nutzung von Wehrmaterial See,
- 4.
im Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik: - a)
Informationsgewinnung und Informationsübertragung, - b)
Informationsverarbeitung und Systemtechnik,
- 5.
im Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen: - a)
wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung, - b)
elektrische Anlagen in Waffensystemen,
- 6.
im Fachgebiet Systembewaffnung und Effektoren: - a)
Systembewaffnung, - b)
Effektoren.