(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Großhandel und - b)
Außenhandel sowie
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Warensortiment zusammenstellen und Dienstleistungen anbieten, - 2.
handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern, - 3.
Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorientiert planen, organisieren und durchführen, - 4.
Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrollieren und steuern, - 5.
Verkauf kundenorientiert planen und durchführen, - 6.
Distribution planen und steuern, - 7.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen und - 8.
Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel sind:
- 1.
Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln und - 2.
warenbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren und durchführen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel sind:
- 1.
Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslandsmärkte bedienen und - 2.
internationale Berufskompetenzen anwenden.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, - 2.
Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Kommunikation und - 6.
elektronische Geschäftsprozesse (E-Business).