§ 6 GVFV - Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung

Für Aufträge, die bis zum 28. Februar 2017 eingereicht werden, kann das bis zum 30. November 2016 bestimmte Formular weiter genutzt werden.