Anlage 4 HaldeRlAnO - zu § 14 Abs. 3 vorstehender AnordnungVerbotsschild des Betretens der Gefahrenbereiche an oder auf Halden sowie an oder in Restlöchern
LEBENSGEFAHR ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT | ||
Das Schild muß das Format A 2 haben. Die Grundfarbe des Schildes ist weiß. Die Worte 'BETRETEN VERBOTEN!' und 'ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT' sind in schwarzer, das Wort 'LEBENSGEFAHR' ist in roter Farbe zu gestalten. | ||
______________ |