Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden.
Anwälte zum HeilMWerbG
Rechtsanwältin Constanze Knaak
47574 Goch
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Remmers
26871 Papenburg
Rechtsanwalt Peter Krebs
52525 Heinsberg