Der Heimbeirat wirkt bei Entscheidungen der Leitung oder des Trägers in folgenden Angelegenheiten mit:
- 1.
Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Heimordnung, - 2.
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, - 3.
Änderung der Entgelte des Heims, - 4.
Planung oder Durchführung von Veranstaltungen, - 5.
Alltags- und Freizeitgestaltung, - 6.
Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, - 7.
Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes, - 8.
Zusammenschluss mit einem anderen Heim, - 9.
Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile, - 10.
umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims, - 11.
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung, - 12.
Mitwirkung nach § 7 Abs. 4 des Gesetzes an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungsvereinbarungen und nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes an den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen.