(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Hörakustiker-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere: - a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen, - b)
Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen daraus ableiten, - c)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen, - d)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen, - e)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kostenanalyse ableiten, - f)
Personal-, Material- und Gerätekosten für standardisierte Leistungen kalkulieren, - g)
Preise für standardisierte Leistungen ermitteln und anpassen und - h)
Preise und Stundenverrechnungssätze für individuelle und dienstleistungsintensive Leistungen ermitteln, überprüfen und wenn notwendig anpassen,
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere: - a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen, - b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln, - c)
ein Konzept entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenberatung, - d)
Informationen über Produkte und das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie - e)
Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützt, ermitteln und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen bewerten,
- 3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere: - a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen, - b)
Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen, - c)
Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen, - d)
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten, - e)
Verfahren zur Überwachung von Messmitteln beschreiben und - f)
Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von abgegebenen Medizinprodukten erläutern,
- 4.
Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere: - a)
Einsatz von Personal disponieren und dabei die Vorschriften des Arbeits-, Handwerks- und Sozialrechts berücksichtigen, - b)
Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren, - c)
Methoden zur Anleitung von Personal erläutern, - d)
Qualifikationsbedarfe ermitteln, - e)
Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung planen und - f)
Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung beschreiben und
- 5.
Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere: - a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten, - b)
Ausstattung des Betriebs, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschriften der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, sowie unter sowohl ökologischer, ökonomischer, sozialer als auch logistischer Gesichtspunkte planen und begründen, - c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, insbesondere unter Berücksichtigung sowohl ökologischer, ökonomischer als auch sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen, - d)
Instandhaltung und Überwachung von Werkzeugen, Geräten, Materialien und Prüfmitteln planen, - e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Technik und - f)
Verfahren zur regelmäßigen Prüfung von Betriebsabläufen auf Konformität mit rechtlichen Rahmenbedingungen und allgemeinen technischen Regeln beschreiben.