§ 11 HwFwBAProKaufmMFV - Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.