Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:
- 1.
dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen, - 2.
dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.