(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Der Ausbildungsbetrieb: - 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, - 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.4
Umweltschutz, - 1.5
Personalwirtschaft; - 2.
Organisation, Information und Kommunikation: - 2.1
Arbeitsorganisation, - 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, - 2.3
Teamarbeit und Kooperation, - 2.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben; - 3.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: - 3.1
Betriebliches Rechnungswesen, - 3.2
Controlling, - 3.3
Steuern und Versicherungen; - 4.
Marktorientierung: - 4.1
Kundenorientierte Kommunikation, - 4.2
Entwicklungsstrategien, Marketing; - 5.
Immobilienbewirtschaftung: - 5.1
Vermietung, - 5.2
Pflege des Immobilienbestandes, - 5.3
Grundlagen des Wohnungseigentums, - 5.4
Verwaltung gewerblicher Objekte; - 6.
Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien; - 7.
Begleitung von Bauvorhaben: - 7.1
Baumaßnahmen, - 7.2
Finanzierung; - 8.
Zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.
(2) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nr. 8 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:
- 1.
Steuerung und Kontrolle im Unternehmen, - 2.
Gebäudemanagement, - 3.
Maklergeschäfte, - 4.
Bauprojektmanagement, - 5.
Wohnungseigentumsverwaltung.