Anlage 2 ImmobKfmAusbV - (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/ zur Immobilienkauffrau - Zeitliche Gliederung -
Erstes Ausbildungsjahr
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis c, - 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
Umweltschutz, - 2.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, - 3.1
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d, - 3.2
Controlling, Lernziel a, - 4.1
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel a, - 5.1
Vermietung, Lernziele a bis f,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4.2
Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele a bis c, - 6.
Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele a und b,
(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel d, - 1.5
Personalwirtschaft, - 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c, - 2.2
Informations- und Kommunikationssysteme, - 2.3
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
Zweites Ausbildungsjahr
- 2.3
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und c, - 4.1
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele b und c, - 5.1
Vermietung, Lernziele g bis k, - 5.3
Grundlagen des Wohnungseigentums
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c, - 3.3
Steuern und Versicherungen, Lernziel c, - 5.2
Pflege des Immobilienbestandes, - 5.4
Verwaltung gewerblicher Objekte
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel e, - 2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele d und e, - 3.1
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e und f, - 3.2
Controlling, Lernziele b und c, - 4.2
Entwicklungsstrategien, Marketing, Lernziele d bis f, - 6.
Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, Lernziele c bis h,
Drittes Ausbildungsjahr
- 3.3
Steuern und Versicherungen, Lernziele a und b, - 7.1
Baumaßnahmen, - 7.2
Finanzierung
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten gemäß Anlage 1 Abschnitt II der Berufsbildpositionen
- 1.
Steuerung und Kontrolle im Unternehmen, - 2.
Gebäudemanagement, - 3.
Maklergeschäfte, - 4.
Bauprojektmanagement, - 5.
Wohnungseigentumsverwaltung