Anlage 2 ImmVermV - (zu § 3 Absatz 8)Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Herr/Frau . . . . . .
(Name und Vorname)
geboren am . . . . . . in . . . . . .
wohnhaft in . . . . . .
hat am . . . . . .
vor der Industrie- und Handelskammer . . . . . .
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.
Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information), - 2.
fachliche Kenntnis über Kreditprodukte zur Immobilienfinanzierung oder grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und über die mit ihnen üblicherweise gemeinsam angebotenen Finanzprodukte oder andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht, - 3.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes, - 4.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung, - 5.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Erwerbs von Immobilien und der Darlehenssicherung, - 6.
fachliche Kenntnis in der Bewertung von Sicherheiten, - 7.
fachliche Kenntnis über den Aufbau und die Funktion von Grundbüchern, - 8.
fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben, - 9.
Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
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(Stempel/Siegel) | ||
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(Ort und Datum) | (Unterschrift) |