Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
- 1.
Datum der Verfahrenshandlungen nach § 2, - 2.
Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, - 3.
bei Unternehmen die Umsatzsteuernummer, - 4.
Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts, - 5.
Name und Anschrift des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder des Treuhänders, - 6.
Name, Rufnummern und E-Mail-Adressen der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen, - 7.
bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.