Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
- 1.
bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: - a)
Datum der Antragstellung, - b)
Antragsteller, - c)
Schuldner, die in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestätigung eines Restrukturierungsplans in einer Restrukturierungssache erlangt haben;
- 2.
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse: - a)
Art des Verfahrens und des internationalen Bezugs, - b)
Art des Rechtsträgers oder der Vermögensmasse (Schuldner); bei Unternehmen zusätzlich Rechtsform, Geschäftszweig, Jahr der Gründung, Zahl der betroffenen Arbeitnehmer und die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister, - c)
Datum der Verfahrenseröffnung, - d)
Eröffnungsgrund, - e)
Anordnung oder Ablehnung der Eigenverwaltung, - f)
voraussichtliche Summe der Forderungen;
- 3.
bei Annahme eines Schuldenbereinigungsplans, bei Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder bei der Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse: - a)
Summe der Forderungen, - b)
geschätzte Summe der zu erbringenden Leistungen;
- 4.
bei Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens: - a)
Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens, - b)
Höhe der befriedigten Absonderungsrechte und die Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrechte, - c)
Höhe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen und Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrags, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil, - d)
Angaben zur Betriebsfortführung, zum Sanierungserfolg und zur Eigenverwaltung, - e)
Angaben über die Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Gewährung von Insolvenzgeld, - f)
Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht, - g)
Angaben über Abschlagsverteilungen, - h)
Datum der Beendigung des Verfahrens;
- 5.
bei Restschuldbefreiung: - a)
Ankündigung der Restschuldbefreiung, - b)
Entscheidung über die Restschuldbefreiung und das Datum der Entscheidung, - c)
bei Versagung der Restschuldbefreiung das Datum und die Gründe für die Versagung, - d)
Widerruf der erteilten Restschuldbefreiung und das Datum des Widerrufs, - e)
Sonstige Beendigung des Verfahrens und das Datum der sonstigen Beendigung, - f)
Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrages, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil;
- 6.
bei Kostenfestsetzung: - a)
festgesetzte Höhe der Gerichtskosten sowie der Vergütungen und Auslagen von Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder und Mitgliedern des Gläubigerausschusses, - b)
Datum der Festsetzung.