§ 13 InvZulG 2010 - Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage

Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Anwälte zum InvZulG 2010