Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn auf Grund der vom ersuchenden Staat gegebenen Zusicherungen erwartet werden kann, daß dieser einem vergleichbaren deutschen Ersuchen entsprechen würde.
Anwälte zum IRG

Advokat Christiane L. Bahner
861 Hvolsvöllur

Rechtsanwalt Gunter Zimmer
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